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Golden Visa für Investoren und Unternehmer

Golden Visa für Investoren und Unternehmer

Nicht-EU-Ausländer, die eine erhebliche Kapitalinvestition in der EU tätigen, können ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:

  • Finanzielle Vermögenswerte, bei denen eine Anfangsinvestition mit einem Wert gleich oder größer getätigt wird:
    • Zwei Millionen Euro in spanischen Staatsanleihen.
    • Eine Million Euro in Aktien oder Beteiligungen an spanischen Kapitalgesellschaften mit echter Geschäftstätigkeit.
    • Eine Million Euro an in Spanien gegründeten Investmentfonds, geschlossenen Investmentfonds oder Risikokapitalfonds.
    • Eine Million Euro an Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten.
  • Erwerb von Immobilien in Spanien mit einem Investitionswert von mindestens 500.000 Euro pro Antragsteller.
  • Ein Geschäftsprojekt mit einem positiven Bericht, der vor der Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung eingeholt werden muss.


Geben Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Geschäftssituation oder Frage an, damit wir Ihnen helfen können. Schreiben Sie uns auf Englisch oder Spanisch. Danke schön.

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Visum und Aufenthaltserlaubnis

  • Visum: Wenn sich der Antragsteller außerhalb Spaniens befindet, erhält er eine Erlaubnis, sich auf Wunsch im gesamten Staatsgebiet aufzuhalten und zu arbeiten. Die Dauer der Genehmigung beträgt 1 Jahr, mit Ausnahme des Immobilienerwerbs über einen Kautionsvertrag, der 6 Monate beträgt. Nach Ablauf des Jahres muss er eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sobald der Kautionsvertrag formalisiert ist, muss er ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Aufenthaltserlaubnis: Wenn sich der Antragsteller rechtmäßig in Spanien aufhält, erhält er eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung, um sich auf Wunsch im gesamten Staatsgebiet aufzuhalten und zu arbeiten.


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