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Arbeitserlaubnis: Arbeitswurzeln

Arbeitserlaubnis: Arbeitswurzeln

Es handelt sich um eine Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger, die von einem Ausländer in Spanien erhalten werden kann und die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Nachweis eines fortgesetzten Aufenthalts in Spanien für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
  • Sie dürfen weder in Ihrem Herkunftsland noch in den Ländern Ihres früheren Wohnsitzes und in Spanien vorbestraft sein.
  • Weisen Sie das Bestehen von Arbeitsverhältnissen nach, deren Dauer mindestens sechs Monate beträgt.


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Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft der Europäischen Union

Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft der Europäischen Union

Es handelt sich um eine Bescheinigung, die von jedem Bürger der Europäischen Union beantragt werden muss, der sich länger als neunzig Tage auf spanischem Territorium aufhalten möchte. Um diese Bescheinigung zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Beweisen Sie ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt, zum Beispiel durch einen Arbeitsvertrag, Guthaben auf Bankkonten, Familienmitglieder, die sich um Sie kümmern...
  • Sie müssen über eine Krankenversicherung verfügen, die der Unterstützung des nationalen Gesundheitssystems entspricht, sei es öffentlich (über S1, als Leistungsempfänger eines spanischen Staatsbürgers, als Selbstständiger in Spanien) oder privat.


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